Abgrenzungsschwierigkeiten Eigentumswirtschaft

Selbstredend kann man gegen Eigentumsbelastung geschaffenes Geld in eine Kiste legen. Das tut man aber nicht, um es dort zu halten und eines Tages gegen Zins zu verleihen. Man hat es ja gegen eine Zinsverpflichtung für die Eigentumsprämie eines Gläubigers erhalten oder für den Verkauf von Eigentum gewonnen und dabei dessen Prämie verloren. Mußte man das Geld erarbeiten, dann geschah dies ebenfalls nicht, um es später zu verleihen und dadurch einen Zins erzielen zu können.

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G emeinschaftliches
W irtschaften mit
N achhaltigkeit
 

entnommen aus:

Gunnar Heinsohn/Otto Steiger: Eigentum, Zins und Geld, Marburg: Metropolis-Verlag, 2002, S 198