Im nachfolgenden Anzeigentext
wird im vorletzten Satz des drittletzten Absatzes deutlich Bezug
genommen auf die Abhängigkeit von renditejagenden (Hedgefonds-)Beteiligungen.
Quintessenz:
Wer auf lange Frist
ausgleichend agieren will, darf von vorneherein keinen renditeabhängig
gestalteten Geschäften nachgehen, die durch den Leverage
Effekt anfällig werden für strategische Beeinflussungen
von ausschließlich renditeinteressierten Dritten.
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