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           Im Vorwort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt
          der Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl klar fest, dass etwa
          im Falle von Diskriminierung, sexueller Belästigung und
          Mobbing die Verantwortung eindeutig bei den Vorgesetzten liegt. 
          Nach allgemeinen und definitorischen Inhalten werden unter
          dem Punkt "Beschwerde- und Beratungsrecht bei Mobbing"
          die einzelnen Schritte, Zuständigkeiten und Anlaufstellen
          genau festgelegt.  |