Im Vorwort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt
der Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl klar fest, dass etwa
im Falle von Diskriminierung, sexueller Belästigung und
Mobbing die Verantwortung eindeutig bei den Vorgesetzten liegt.
Nach allgemeinen und definitorischen Inhalten werden unter
dem Punkt "Beschwerde- und Beratungsrecht bei Mobbing"
die einzelnen Schritte, Zuständigkeiten und Anlaufstellen
genau festgelegt. |